BVG schafft neues Grundrecht | 27. Februar 2008 um 23:44 Uhr
Bundesverfassungsgericht schafft neues Grundrecht auf digitale Intimsphäre
… ist die Überschrift eines Artikels beim Chaos Computer Club. Seit wann bitte ist das BVG dafür zuständig neue Grundrechte zu erschaffen? Ich dachte die Gewaltenteilung besagt dass die Judikative bestehendes Recht anwendet und die Legislative diese erschafft.
So gut ich das auch alles heiße was die Richter da gemacht haben, es kann doch nicht wirklich sein dass man die ganze Arbeit, die die Politik eigentlich machen müsste den Richtern aufhalst, das führt doch das Prinzip der Gewaltenteilung ad absurdum?
[update:] Mir ist klar dass das BVG keine Gesetze erlassen kann, ich wollte eigentlich vor allem die Überschrift, die sehr irreführend ist und für viel Verwirrung sorgt, anprangern, das scheint mir nicht so deutlich gelungen zu sein :-).
Ironist hat mir gerade noch einen interessanten Link zu einem Mitschnitt des Fernsehsenders Phoenix zu diesem Thema zugesteckt, lohnt sich auf jeden Fall anzugucken. Dort sieht man auch die mündliche Erklärung des Gerichtes.




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Anonym schrieb am 28.02.2008
Um noch etwas auszuführen wie das BVerfG ein neues Grundrecht schaffen kann:
Am Anfang des Urteils schreibt das BVerfG unter "Leitsätze":
"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme."
Art. 2 Abs 1 lautet:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Das ist so eine Art Universalgrundrecht aus dem Rechte abgeleitet werden, wenn nichts konkreteres greift. Es schützt die persönliche Freiheit als solche.